Sie verwenden einen veralteten Browser, der von dieser Seite leider nicht unterstützt wird.
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, oder installieren Sie einen aktuellen.
ChryslerViper GTS *Le Mans 24h 1999 and British GT*
- 24h Le Mans 1999
- Gesamtsieger GT90 Revival Series 2008
205.000,00 € (§25a UStG.)
205.000,00 € (§25a UStG.)

Beschreibung

Diese Viper wurde 1999 von Brookspeed Motorsport (Start-Nr. 86) beim 24h Le Mans Rennen eingesetzt, gefahren von Clark / König / Lintott und nahm am Pre-Qualifying teil. Leider gelang es Brookspeed Motorsport nicht, das Auto rechtzeitig fertig zu stellen. Daher drehte es nur wenige Runden im Pre-Qualifying und konnte sich nicht für das Rennen qualifizieren (siehe Bilder und Text im offiziellen Le Mans Buch).

Später wurde der Wagen von Chamberlain Motorsport für das Rennen vorbereitet.

Das Auto wurde dann an Neil Waterworth verkauft und von John Griffiths Motorsports Ltd. unterstützt, um es in der britischen GT-Meisterschaft einzusetzen. Die Farbe wurde von schwarz auf rot geändert.

Im Jahr 2001 trat diese Viper in der Britischen GT-Meisterschaft mit Curtis Hayles mit der Startnummer 62 an und danach im November 2004 beim Britcar-Renntag Donington Open 2 Hour Race (3. - 6. November 2004), Startnummer 22, gefahren von: Griffin / Neil Waterworth.

Im Jahre 2008 war die Viper Gesamtsieger der GT90's Revival Series, die von Stephane Ratel veranstaltet wurde.

Eine extrem schnelle Viper mit schöner Rennhistorie.

Die Viper ist mit einem Caldwell-Motor ausgestattet.

Inklusive Ersatzteilpaket (3 Sätze Felgen, Getriebe, zweiter Motorblock, etc.)

 

Auch wenn diese spezifische Fahrzeugbeschreibung sorgfältig mit größter Mühe in Bezug auf Korrektheit und Vollständigkeit erstellt und kontrolliert wurde, sind leider (auch bei uns) trotz aller Sorgfalt Irrtümer oder Fehler nicht immer gänzlich ausgeschlossen. Insofern bitten wir um Verständnis, dass wir für Vollständigkeit und Angaben der Inhalte keine Gewähr, Garantie oder Haftung übernehmen können. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen im späteren Kaufvertrag.